Wir fördern Ihren Weg in die Selbstständigkeit.
Wir fördern Investitionen und Liquidität des Mittelstands.
Förderung für den Bau oder Kauf Ihres Wohneigentums, für Vereine und Bestandskunden.
Hier finden Sie Unterstützung für Ihr kommunales Vorhaben.
Wir fördern Sie in NRW unter anderem mit Darlehen, Eigenkapital und mehr. Alle Förderprodukte finden Sie hier.
Extranet
Anmeldung zum Extranet für Hausbanken, Bewilligungsbehörden sowie beratende Institutionen
Kundenportal
Antragsportal für ausgewählte Förderprogramme des Direktgeschäfts: NRW.Mikrodarlehen, NRW.MicroCrowd, RWP, Moderne Sportstätte 2022, ZunA NRW
WohnWeb
Portal für Bewilligungsbehörden in der Wohnraumförderung für einen einfachen und schnellen Förderprozess
Kommunenportal
Portal für kommunale Kunden, die z. B. online Informationen zu Ihren Geschäften mit uns einsehen möchten
NRW.Zuschuss Wohneigentum
Portal zur Nachreichung von Unterlagen im Programm NRW.Zuschuss Wohneigentum
Unwetterhilfe für Unternehmen
Antragsportal für Gewerbetreibende und Unternehmen, um Anträge im Rahmen der Aufbauhilfen für Unternehmen zu stellen
Eine gut funktionierende Infrastruktur ist eine Grundvoraussetzung für das wirtschaftliche Wachstum einer Region.
Zur Unterstützung des Erhalts und des Ausbaus der Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen bietet die NRW.BANK direkt oder im Rahmen von Konsortialfinanzierungen maßgeschneiderte, individuelle Finanzierungslösungen an.
Im Rahmen von Konsortialfinanzierungen wird die NRW.BANK nur auf Einladung eines Kreditinstituts (Konsortialführer) tätig, sie übernimmt keine Konsortialführerschaft und handelt als wettbewerbsneutraler Partner der Hausbanken. In Teilbereichen steht die NRW.BANK den Endkreditnehmern auch als direkter Finanzierungspartner zur Verfügung.
Zielgruppen für NRW.BANK.Infrastrukturfinanzierungen sind im Rahmen von direkten Finanzierungen:
sowie im Rahmen von Konsortialfinanzierungen:
Sie erhalten Kredite zur Finanzierung von Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen von Unternehmens- oder Projektfinanzierungen.
Beispiele sind:
Projektfinanzierungen sind eine Spezialform der Cash- Flow-Finanzierung, bei der die künftigen Chancen und Risiken des zu finanzierenden Vorhabens im Mittelpunkt der Betrachtung stehen.
Finanziert werden Investitionen in neue Infrastruktur. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auch die Finanzierung von bestehender Infrastruktur möglich.
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
Die verbindlichen ESG-Fördervoraussetzungen der NRW.BANK geben für förderfähige Vorhaben und deren Antragsteller einzuhaltende Bedingungen vor oder schließen diese grundsätzlich von einer Finanzierung aus. Um nachhaltige Transformationen zu ermöglichen, können unter besonderen Umständen Förderungen von grundsätzlich ausgeschlossenen Antragstellern (siehe 2.1 der ESG-Fördervoraussetzungen), dennoch umsetzbar sein. Die ESG-Fördervoraussetzungen und weitergehende Informationen zum Thema Nachhaltigkeit der NRW.BANK sind unter www.nrwbank.de/nachhaltigkeit zu finden.
In diesem Förderprogramm finanzierte Vorhaben können, je nach Einsatz der Fördermittel durch die Fördernehmenden, einen positiven Beitrag zu den folgenden Sustainable Development Goals leisten:
Bei einer direkten Finanzierung stellen Sie den Antrag formlos bei der NRW.BANK.
Bei einer Konsortialfinanzierung stellen Sie den Antrag formlos bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank). Ihre Hausbank leitet die Unterlagen an die NRW.BANK weiter.
Wichtig: Sie müssen den Antrag frühzeitig stellen.
Bei vorheriger Freigabe durch die Konsortialführerin und den Darlehensnehmer haben Sie die Möglichkeit, gemeinsam mit der NRW.BANK im Rahmen von Kommunikationsmaßnahmen auf das geförderte Projekt hinzuweisen, z.B. im Rahmen eines Pressetermins oder durch gegenseitige Verlinkung auf den jeweiligen Internetseiten. In diesen Fällen kann die NRW.BANK das Förderprojekt für eigene werbliche Zwecke nutzen. Gegebenenfalls kann auch eine Plakette zur Verfügung gestellt werden, die auf die Förderung durch die NRW.BANK hinweist.
Die Beteiligung der NRW.BANK an der Finanzierung wird durch die jeweilige Hausbank gegenüber dem Endkreditnehmer offengelegt.
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